PV-Fördercall 2026
Informationen zum 1. Fördercall für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Fördertermin
Beginn: 23. April 2026 um 17:00 Uhr
Ab diesem Zeitpunkt ist die Ticketziehung über die EAG-Abwicklungsstelle möglich.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuerrichtung sowie die Erweiterung bestehender Photovoltaikanlagen.
Zusätzlich wird die Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert, sofern diese mit einer förderfähigen Photovoltaikanlage verbunden sind.
Welche Voraussetzungen sind erforderlich?
- gültige Netzzusage (auch bei Erweiterungen erforderlich)
- oder Bekanntgabeschreiben des Zählpunktes
Fördersätze Photovoltaik
| Kategorie | Anlagengröße | Fördersatz |
|---|---|---|
| A | 0,01 – 10 kWp | 150 € / kWp |
| B | > 10 – 20 kWp | 140 € / kWp |
| C | > 20 – 100 kWp * | 130 € / kWp * |
| D | > 100 – 1.000 kWp * | 120 € / kWp * |
* Bei den Kategorien C und D ist der maximale Fördersatz vorgegeben. Die Reihung erfolgt nach dem angegebenen Förderbedarf („verkehrtes Bieterverfahren“).
Fördersatz Stromspeicher
Fixer Fördersatz: 150 € pro kWh Speicherkapazität
Die Förderung eines Stromspeichers ist an eine gleichzeitig einzureichende Photovoltaikanlage gekoppelt.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die offizielle Plattform:
Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die Informationen der EAG-Abwicklungsstelle.